1. Geltungsbereich Nachfolgende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelte n für alle Lieferungen und Verträge, die ein Kunde - im Folgenden Auftraggeber - mit der Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein schließt. Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen und sind nicht wirksam.
2. Vertragsschluss Kostenvoranschläge und sonstige Angebote der Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein zustande.
3. Preise Es gelten die vertraglich festgelegten Preise in der Auftragsbestätigung. Bei Aufträgen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurd en, werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Kündigt der Aufraggeber vor Bauausführung den Werkvertrag, so ist die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein berechtigt, 10 % der Gesamtauftragssumme als Schadenersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrück lich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4. Lieferfristen Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart und ausdrücklich durch die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein im Vertrag niederge schrieben wurden. Anderenfalls handelt es sich um bloße unverbindliche Ankündigungen unter Berücksichtigung üblicher Lieferzeiten, die jedoch nicht bindend sind. 2 Die Lieferfrist beginnt, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, frühestens mit Abschluss des Vertrages. Die Lieferfrist beginnt jedoch nicht vor Klärung sämtlicher technischer Fragen, die zur Bearbeitung des Auftrag es zwingend erforderlich sind. Lieferverzögerungen in Folge nicht von der Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein zu vertretender Ereignis- se (z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der An lieferungen von Rohstoffen, spätere Abänderung des Auftrages, Unwetter oder Krieg) verl ängern automatisch die vertraglich festgelegte Lieferzeit. Sofern die Wiederaufnahme d er Arbeiten eine Vorbereitungszeit erfor- dern sollte, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
5. Abschlagszahlungen und Zurückbehaltungsrecht Die Montage-Team-Schleswig-Holstein ist berechtigt, Abschläge in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten Leistung zu fordern. Abschlagzahlungen sind ohne Abzug unverzüglich vom Auftragge- ber zu zahlen. Leistet der Auftraggeber die Abschlagzahlung nicht zum Fälligkeitszeitpunkt oder nicht in- nerhalb der gesetzten Frist, ist die Montage-Team-Schleswig-Holstein berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten (Zurückbehaltungsrecht) oder nach Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und den Verzugsschaden geltend zu machen.
6. Schlussrechnungen Schlussrechnungen sind, soweit nicht vertraglich et was anderes vereinbart wurde, binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
7. Kreditwürdigkeit Die Montage-Team-Schleswig-Holstein geht bei Abschluss des Vertrages von der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aus. Treten beim Auftraggeber Ereignisse ein, die sachlich begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit rechtfertigen, oder werden der Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kredit- würdigkeit begründen, ist die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein berechtigt, den Beginn oder die Fortführung der Arbeiten sowie Lieferungen von Sicherheits leistungen oder Vorauszahlungen abhängig zu machen. Der Nachweis der zweifelhaften Kreditwürdigkeit gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftsdatei oder Bank als erb acht, ohne dass die Vorlage der Auskunft vom Auftraggeber verlangt werden kann. Werden Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt, ist die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein verpflichtet, den Auftraggeber über die Zweifel zu informieren und binnen einer angemessenen Frist aufzufordern, nach Wahl der Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein, Sicherheiten, Vorauszahlungen und/oder Selbstauskünfte zu leisten.
8. Aufrechnungen Ein Auftraggeber ist lediglich berechtigt, eine Auf rechnung vorzunehmen in Bezug auf unbe- strittene und rechtskräftig festgestellte Forderung en, die er gegenüberüber der Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein hat.
9. Zahlungsverzug Sollte die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein aus einem anderen Vertragsverhältnis fällige Forderungen gegenüber dem Auftraggeber haben, ist sie berechtigt ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen bis die offenen und fälligen Forderungen beglichen sind.
10. Zinsen Befindet sich ein Auftraggeber im Zahlungsverzug, ist die Fa. Bauelemente Ivers berechtigt, ab Fälligkeit der Forderung Zinsen in Höhe von 5 Pr ozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz vom Auftraggeber zu verlangen. Eine Gelten dmachung eines darüber hinausgehende Schadensersatzes bleibt unberührt.
11. Eigentumsvorbehalt 4 Alle Lieferungen der Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein. Die bei der Veräußerung der Vorbehaltsware an Dritte durch den Auftraggeber entstehenden Forderungen gelten in der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als vom Auftraggeber an die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein abgetreten. Eine Abtretung nimmt die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein an.
12. Mängelrügen Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens eine Woche nach Erhalt der Ware am Bestimmungsort bei der Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein schriftlich und spezifiziert eingehen, damit diese geprüft werden können. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Fest stellung schriftlich und spezifiziert zu rügen. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, darf die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein vom Vertrag zurücktreten.
13. Garantie Die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein arbeitet ausschließlich mit ausgewählten Herstellern zusammen, die der Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein eine Garantie von 5 J ahren auf die gelieferten Produkte einräumen.
14. Sonstige Arbeiten Maler- und Maurerarbeiten sind grundsätzlich nicht im Angebot enthalten. Derartige arbeiten werden von der Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein nicht angebote n und müssen durch einen ihrer Part- nerbetriebe oder ein Fremdunternehmen ausgeführt werden.
15. Lichtbilder 5 Die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein ist berechtigt, Lichtbild er des Bauprojektes zu fertigen und für Werbemaßnahmen zu verwenden. Sofern der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden ist, ist dies schriftlich im Vertrag festzuhalten.
16. Haftungsausschluss Die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund ungeeigneter, unsachgemäßer oder fehlerhafter Montage durch den Auftraggeber oder Dritte oder na- türlicher Abnutzung entstanden sind. Die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein haftet gegenüber dem Auftraggeber im Falle vertragswesentlicher Pflichtverletzungen, sofern die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein nicht nachweist, die Pflichtverletzung nicht vertreten zu müssen; zu vertreten hat die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein insoweit Vorsatz und Fahrläss igkeit. Die Haftungseinschränkungen gelten nicht für die Ha ftung der Fa. Bauelemente Ivers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffe nheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem ProdHaftG. Hat die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein aufgrund der gesetzli chen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet sie beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswese ntlicher Pflichten, etwa solche die der Vertrag der Fa. Bauelemente Ivers nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vor hersehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein wird darüber hinaus von Schadensersatzansprüchen frei, wenn der Auftraggeber anderweitig, beispielsweise durch eine Bauwesenversicherung, eine Kompensation erhält. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist , haftet die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Unabhängig von einem Verschulden der Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein bleibt eine etwaige Haftung der Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und n ach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
17. Gerichtsstand Der Firmensitz Malente begründet den ausschließlich en Gerichtstand. Die Fa. Montage-Team-Schleswig-Holstein ist berechtigt beim Amtsgericht Eutin oder Landgericht Lübeck den Auftraggeber zu verklagen.
18. Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder es im Laufe der Zeit wer- den, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Ver einbarung tritt die gesetzliche Bestimmung.